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Kryptowährungen & Steuern in Deutschland (2026): Der Leitfaden für Anleger

09.01.2026, 13:11

Kryptowährungen & Steuern in Deutschland (2026): Der Leitfaden für Anleger

Krypto-Investor in Deutschland? Behalte deine Steuern im Blick, um Stress mit dem Finanzamt zu vermeiden. Mit unserem Guide zur Anlage SO und der 1-Jahres-Haltefrist bleibst du rechtssicher und entspannt. Erfahre alles Wichtige für deine Steuererklärung 2026!

Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum sind längst Teil moderner Portfolios.

Doch während der Kauf per App intuitiv ist, bleibt die steuerliche Behandlung für viele eine Herausforderung.

Um rechtssicher zu handeln, ist die Kenntnis der aktuellen Verwaltungspraxis unerlässlich.

Die Grundlage hierfür bildet das wegweisende BMF-Schreiben Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte.

In diesem Guide fassen wir die wichtigsten Punkte präzise und verständlich zusammen.

Die steuerliche Einordnung von Kryptowerten

In Deutschland werden Kryptowährungen steuerlich nicht als gesetzliches Zahlungsmittel, sondern als sogenanntes „anderes Wirtschaftsgut“ eingestuft.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) stellt hierzu klar:

„Einheiten einer virtuellen Währung und sonstige Token können Wirtschaftsgüter sein. [...] Diese werden bei einer Veräußerung als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG besteuert.“

Das bedeutet für Sie: Gewinne unterliegen nicht der pauschalen Abgeltungsteuer (25 %), sondern Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz, sofern die Haltefrist nicht eingehalten wurde.

Wie werden Kryptowährungen besteuert?

Die wichtigste Regel für deutsche Anleger ist die Haltefrist. Wenn Sie Ihre Kryptowerte länger als ein Jahr (12 Monate) halten, sind die Gewinne aus dem Verkauf komplett steuerfrei.

Wichtig für Staking und Lending: Lange Zeit gab es Debatten darüber, ob sich die Haltefrist bei der Nutzung von Coins für Staking auf 10 Jahre verlängert.

Das BMF-Schreiben hat hier endgültig für Klarheit gesorgt: Es bleibt bei der einjährigen Haltefrist.

Die Nutzung von Kryptowerten zur Einkunftserzielung führt nicht zu einer Verlängerung der Frist auf zehn Jahre (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG findet keine Anwendung).

Freigrenzen: 1.000 € vs. 256 €

1.000-€-Freigrenze für Gewinne: Gewinne aus Krypto-Verkäufen bleiben steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr insgesamt weniger als 1.000 € betragen.

Hinweis: Dies ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Ab 1.000 € ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

256-€-Freigrenze für Einkünfte: Für Einkünfte aus Staking, Lending oder Mining gilt eine separate Grenze von 256 € pro Jahr (§ 22 Nr. 3 EStG).

Wie sieht die Besteuerung bei Staking, Airdrops und Hard Forks aus?

Das BMF-Schreiben geht detailliert auf technische Besonderheiten ein:

  • Staking & Mining: Die erhaltenen Rewards (Zusatzeinheiten) gelten als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Sie sind im Moment des Zuflusses mit ihrem Marktwert zu bewerten.
  • Airdrops: Hier kommt es darauf an, ob eine Gegenleistung (z. B. Bereitstellung von Daten) erbracht wurde. In vielen Fällen sind Airdrops für private Anleger steuerneutral beim Zufluss, die Anschaffungskosten werden dann mit 0 € angesetzt.
  • Hard Forks: Neue Coins aus einer Abspaltung werden steuerlich mit Anschaffungskosten von 0 € angesetzt. Die Haltefrist beginnt für die neuen Coins mit deren Erhalt von vorn.

Wie ermittle ich meinen steuerpflichtigen Gewinn?

Wenn Sie dieselbe Kryptowährung zu unterschiedlichen Zeitpunkten und Preisen gekauft haben, stellt sich die Frage: Welche Coins verkaufe ich zuerst?

Das BMF schreibt hier die FIFO-Methode (First-In-First-Out) vor.

Das bedeutet: Es wird unterstellt, dass die Einheiten, die Sie zuerst gekauft haben, auch als Erstes wieder verkauft werden.

Diese Methode ist entscheidend für die Berechnung der Haltefrist und des steuerpflichtigen Gewinns.

Wie versteuere ich meine Krypto-Einkünfte?

Ihre Krypto-Aktivitäten müssen Sie im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung angeben.

Der richtige Ort dafür ist die Anlage SO (Sonstige Einkünfte).

Da das Finanzamt heute fast ausschließlich digitale Einreichungen via ELSTER erwartet, dient das Papierformular vor allem als Orientierungshilfe.

Sie können sich hier die Anlage SO als PDF-Dokument ansehen, um ein Gefühl für die Struktur zu bekommen.

Die Steuererklärung muss für das Vorjahr regulär bis zum 31. Juli eingereicht werden.

Wer einen Steuerberater nutzt, hat deutlich länger Zeit (meist bis zum Februar des übernächsten Jahres).

Da Kryptobörsen in der Regel keine automatischen Steuerbescheinigungen wie Banken ausstellen, liegt die Nachweispflicht beim Steuerpflichtigen.

Laut BMF müssen Anleger ihre Transaktionen lückenlos dokumentieren können.

Dazu gehören:
- Anschaffungsdatum und Kurs zum Kaufzeitpunkt.
- Veräußerungsdatum und Kurs zum Verkaufszeitpunkt.
- Gebühren und Verwendungszweck (z. B. Tausch in eine andere Währung).

Wie Sie Ihren Transaktionsverlauf bei Bitcoin Store exportieren

Um Ihre Gewinne korrekt zu berechnen oder nachzuweisen, dass Sie die 1-Jahres-Haltefrist eingehalten haben, benötigen Sie eine lückenlose Dokumentation.

Auf der Bitcoin Store Plattform können Sie diese wie folgt exportieren:

  1. Anmelden: Loggen Sie sich in Ihr Bitcoin Store Konto ein.
  2. Historie aufrufen: Navigieren Sie im Menü zu „Geschichte der Transaktionen“
  3. Exportieren: Wählen Sie oben rechts die Option „Ausdruck“.
  4. Sichern: Es öffnet sich eine druckoptimierte Ansicht. Wählen Sie hier die Funktion „Als PDF speichern“, um das Dokument für Ihre Unterlagen oder Ihren Steuerberater zu sichern.

Tipp: Für die automatisierte Steuererklärung können Sie diese Daten auch in spezialisierte Tools wie Blockpit oder CoinTracking übertragen, um einen rechtskonformen Steuerreport zu generieren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Kryptowährungen & Steuern in Deutschland

F: Muss ich Verluste angeben?

A: Ja! Verluste aus Krypto-Geschäften können mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart verrechnet werden. Du kannst sie sogar in künftige Jahre vortragen, um spätere Steuerlasten zu senken.

F: Was ist mit NFTs?

A: NFTs werden im aktuellen BMF-Schreiben noch nicht abschließend behandelt, folgen aber meist ähnlichen Regeln wie Krypto-Assets, sofern sie als Wirtschaftsgut eingestuft werden.

F: Reicht ein Screenshot vom Wallet als Nachweis?

A: Oft nicht. Das Finanzamt verlangt meist detaillierte CSV-Exportlisten oder professionelle Steuerberichte, die Datum, Kurs, Menge und Gebühren jeder Transaktion aufzeigen.


Hinweis: Dieser Blog dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Steuerberatung dar. Aufgrund der Komplexität der Materie empfiehlt es sich, bei größeren Summen einen spezialisierten Steuerberater hinzuzuziehen.

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Melani Grubić Mikulić

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